Auf Basis der New Yorker VN-Erklärung vom 19. September 2016 treibt die Bundesregierung zudem die Prozesse zur Erarbeitung eines Globalen Paktes für Flüchtlinge (Global Compact on Refugees, GCR) und eines Globalen Paktes für sichere, geordnete und reguläre Migration (Global Compact on Migration, GCM) politisch, inhaltlich, personell und finanziell voran und unterstreicht dadurch ihre internationale Gestalterrolle im Bereich Flucht und Migration.
Während der GCR auf eine gerechtere internationale Verantwortungsteilung in großen Flüchtlingssituationen abzielt, soll der GCM die Grundlage für eine global gesteuerte, sichere und reguläre Migration werden. Deutschland hat die Ausgestaltung der beiden Pakte durch Textvorschläge aktiv mitgestaltet. Beide Pakte sind als rechtlich nicht bindend, aber politisch verpflichtend konzipiert. Die finale Textversion des GCM wurde am 13. Juli 2018 von den Kofazilitatoren (Schweiz und Mexiko) offiziell dem Präsidenten der Generalversammlung übergeben. Die formelle Annahme soll auf einer Gipfelkonferenz in Marrakesch am 10. Dezember 2018 erfolgen. Die finale Textversion des GCR wurde den VN-Mitgliedstaaten am 20. Juli 2018 von UNHCR übermittelt. Der Flüchtlingshochkommissar hat sie im September 2018 als Teil 2 seines Jahresberichts der Generalversammlung vorgelegt. Die formelle Annahme soll über die jährliche UNHCR-Resolution Mitte Dezember 2018 durch die Generalversammlung erfolgen.
Bericht der Bundesregierung zur Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen und einzelnen, global agierenden, internationalen Organisationen und Institutionen im Rahmen des VN-Systems in den Jahren 2016 und 2017, Seite 71f.
Herausgeber: Auswärtiges Amt. Redaktion: Referat OR07
Druckdatum: Oktober 2018 [!]
"ES SIND VIELE FAKE NEWS IM RAUM"
Zum Kieken: Merkel-Bubi Philipp Amthor erklärt den Migrationspakt. PI, 20. November 2018
Dank an Freya, 20. November 2018 at 09:53, für den Link zum Bericht!
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